Die Stiftungs­sat­zung

Die Stiftungssatzung beschreibt die interne Aufgabenverteilung und legt Entscheidungskompetenzen fest. Sie wird vom Stiftungsrat erlassen und gegebenenfalls geändert, nachdem das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend diese genehmigt hat. Veröffentlicht werden die Änderungen im Bundesanzeiger. Im Leistungsbereich beschreibt sie die Voraussetzungen und den Umfang der Rentenkapitalisierung im berechtigten wirtschaftlichen Interesse und der Interessenkapitalisierung. Außerdem legt sie die Art der Berechnung des Kapitalisierungsbetrages fest.

Dokumente

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  • Satzung der Conterganstiftung - pdf, 495 KB