Autoumbau

MOBIL MIT DEM EIGENEN PKW

Der Autoumbau für Menschen mit Conterganschädigung

Mobilität gehört zum täglichen Leben und ist wichtig für die soziale Teilhabe - ob bei Behördengängen, Arztbesuchen oder bei Freizeitaktivitäten. Soll diese Mobilität durch ein eigenes Auto gesichert werden, kann eine individuell angepasste Ausstattung des Fahrzeugs helfen, Assistenzbedarf zu vermeiden und die Selbstständigkeit der Betroffenen zu erhöhen. Da die Beeinträchtigungen bei einer Conterganschädigung sehr unterschiedlich sein können, müssen dies auch die individuellen Lösungen der technischen Anpassung sein. Einige Unternehmen haben sich genau hierauf spezialisiert und bieten eine Vielfalt an Umrüstungen für Kraftfahrzeuge an.

Technische Anpassungen für einen PKW gibt es inzwischen viele. Ein Fahrzeug lässt sich heute etwa so modifizieren, dass Rollstuhlfahrende durch den Einsatz von nur zwei Fingern selbständig ins Fahrzeug gelangen und sicher fahren können. Ein solcher Umbau gehört allerdings mit gut 100.000 Euro zu den kostenintensivsten. Für viele  Menschen mit Conterganschädigung sind die notwendigen Umbauten weitaus weniger aufwendig. Es kommt drauf an, was man braucht und will.

Welche Anpassungen brauche ich?

Das Ziel einer jeden Anpassung sollte sein, dem Betroffenen das verkehrssichere Führen eines Wagens zu ermöglichen und ihm oder ihr die nötige Sicherheit im Straßenverkehr zu geben. Um herauszufinden, welche Anpassungen im Einzelfall nötig oder möglich sind, lohnt sich der Besuch einer so genannten Driver-Test-Station (DTS). Diese Test-Stationen helfen herauszufinden, wie Fahrtüchtigkeit und körperliche Beeinträchtigung miteinander korrelieren. Faktoren wie Muskelkraft, Beweglichkeit und Reaktionsfähigkeit spielen da eine Rolle. In stressfreien Situationen wird überprüft, wie man auf die Funktionen des Autos wie Lenkung, Beschleunigung und Bremsvorgang reagiert und wie die Faktoren dazu in Bezug stehen. Der individuelle Testbericht bildet dann die Grundlage dafür, welche Anpassung in welchem Fahrzeugmodell geeignet wäre.

Einige Beispiele für Anpassungen und Umbauten:

  • Anbauten zur Unterstützung beim Ein- und Ausstieg
  • Verladevorrichtungen für Rollstühle
  • Bedienungserleichterungen von Bremse und Gas
  • Hilfen für die Lenkung
  • Unterstützung bei der Bedienung der Pedale
  • Bedienung der Elektrik
  • Einbau von Spezialsitzen

Kann Sprachsteuerung helfen?

Allein die computergesteuerten Anwendungen im Auto haben bei den letzten Automobilgenerationen enorm zugenommen. Ein normaler PKW erzeugt und verarbeitet mit seiner Bordtechnologie inzwischen tausende von Signalen - in der Minute. Eine für Menschen mit Conterganschädigung besonders attraktive Erfindung ist die Sprachsteuerung. Durch sie ist die Bedienung von Sekundärfunktionen wie Blinker, Fernlicht oder Hupe inzwischen ohne Handgriff oder Fußtritt möglich. Die EML European Media Laboratory GmbH und die Mobilcenter Zawatzky GmbH haben gemeinsam eine solche Sprachsteuerung entwickelt. Seit der Markteinführung im Frühjahr 2014 wurden bereits zahlreiche Fahrzeuge mit einer solchen Steuerung gebaut und verkauft.

Wo kann ich mein Auto umbauen lassen?

Spezialisierte Unternehmen bieten für die unterschiedlichsten körperlichen Beeinträchtigungen passende Umbaulösungen für Fahrzeuge an. Die Palette der Hilfsmittel reichen dabei von Pedalabdeckungen und Sitzanpassungen, über Handbedienungen für Gas und Bremse, bis zu verlegten Pedalen und Lenkraddrehknopf oder auch ein Rollstuhlschwenksitz mit Joystick. Ziel ist immer eine größtmögliche Barrierefreiheit mit wenig Bewegungs- und Kraftaufwand. Viele Autohersteller haben solche Fahrhilfen bereits ab Werk oder in Kooperation mit Umrüstfirmen im festen Angebot. Allerdings bleiben die Umbauten Sonder- bzw. Maßanfertigungen. Bereits bestehende Lösungen müssen deshalb immer an die individuelle Schädigung angepasst werden. 

Weitere Hinweise erhält man über folgende Adressen:

  • vfmp.de: Der Verband der Fahrzeugumrüster für mobilitätseingeschränkte Personen in Deutschland e.V. besteht seit 2004 und besitzt rund 30 Mitgliederfirmen. (Umrüstunternehmen und Hersteller).
  • autoanpassung.de: DasInformationsportal für Menschen mit Behinderung bietet eine Übersicht mit 78 Umrüstbetrieben, die nach Anpassungsart und Region durchsucht werden können.
  • ADAC: Der größte deutsche Automobilclub informiert u.a. über spezialisierte Anbieter und deren Liefer-Schwerpunkte im Bereich Fahrzeugumrüstungen.

Braucht man nach dem Umbau eine gesonderte Zulassung?

Jedes Fahrzeug braucht eine Zulassung für den Straßenverkehr. Auch für umgebaute Kfz sind Prüforganisationen wie TÜV oder Dekra zuständig. Sie nehmen die Umbauten in Augenschein, um die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs auszustellen. Wichtig ist auch die Rücksprache mit der Kfz-Versicherung, um den entsprechenden Versicherungsschutz nach den erfolgten PKW-Umbauten zu gewährleisten.

Wie hoch sind die Kosten?

Da nicht alle Autos, Umrüstungen und Modelle gleich sind, variieren zwangsläufig auch die Kosten. Beispielsweise kostet nach Erfahrungswerten des Sozialverbands VdK der Einbau eines Schwenksitzes etwa 3.000 Euro. Eine Handbedienanlage für Gas und Bremse gibt es ab 2.500 Euro (zuzüglich des benötigten Automatikgetriebes). Der Heckeinstieg für Rollstuhlfahrer in einen Hochdachkombi beginnt bei 7.000 Euro. Es ist also auch hier abzuwägen, was ist notwendig, was ist wünschenswert, was ist machbar.

Gibt es Finanzierungsmöglichkeiten?

Die Finanzierungsmöglichkeiten richten sich nach dem Status der Betroffenen. Solange Sie z.B. als Betroffener oder Betroffene erwerbstätig sind, können Sie Finanzierungshilfen von den zuständigen Rentenversicherungsträgern (LTA) oder den Integrationsämtern in Anspruch nehmen. Es ist gesetzlich geregelt, dass Betroffene, die wegen ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend auf ein Auto angewiesen sind um ihren Arbeitsplatz zu erreichen, Leistungen nach den Bestimmungen der Kraftfahrzeughilfeverordnung (KfzHV) erhalten können. 

Dabei handelt es sich um:

  • Zuschüsse zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs
  • Übernahme der Kosten der behinderungsbedingten Zusatzausstattung (PKW-Umbauten)
  • Zuschüsse zur Erlangung einer Fahrerlaubnis

Wenn Sie als Mensch mit Conterganschädigung nicht oder nicht mehr erwerbstätig sind, können Sie die Leistungen der KfzHV leider nicht in Anspruch nehmen. Eine Alternative bietet jedoch das Sozialgesetzbuch (SGB) IX – Rehabilitation und Teilhabe. Dort sind in § 83 Leistungen zur Mobilität für behinderte Menschen verankert.

Diese Leistungen umfassen sowohl

  1. Leistungen zur Beförderung, insbesondere durch einen Beförderungsdienst, und
  2. Leistungen für ein KFZ.

Leistungen nach Punkt 1 erhalten Menschen, denen die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel durch ihre Behinderung nicht zumutbar ist. Leistungen nach Punkt 2 erhalten Menschen, die selbst ein KFZ führen oder gewährleisten können, dass das Fahrzeug durch einen Dritten geführt wird und bei denen Leistungen zur Beförderung nach Punkt 1 nicht zumutbar oder nicht wirtschaftlich sind.

Unter Punkt 2 umfassende Leistungen beinhalten solche:

  1. zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs
  2. für die erforderliche Zusatzausstattung
  3. zur Erlangung der Fahrerlaubnis
  4. zur Instandhaltung und
  5. für die mit dem Betrieb des Kraftfahrzeugs verbundenen Kosten

Die Bemessung der Leistungen orientiert sich an der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung. Hier erteilt Ihnen Ihr zuständiges Sozialamt Auskunft.

Eine weitere Möglichkeit zur Finanzierung bietet eine Rentenkapitalisierung: Sie können sich hierbei die bereits bewilligte Contergan-Rente - komplett oder teilweise -  für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren im Voraus auszahlen zu lassen. Dabei ist der Antrag auf eine sogenannte „Rentenkapitalisierung vor der Umrüstung bzw. den PKW-Umbauten“ zu stellen. Für viele eine Option, ein Auto umzurüsten, um der sozialen Teilhabe gerecht zu werden. Weitere Informationen erhalten Sie über die Links am Ende des Artikels.

Sonstige Vergünstigungen: Rabatte und Steuererleichterung

Viele Fahrzeughersteller bieten Menschen mit Behinderung besondere Preisnachlässe beim Kauf eines Neuwagens. Der jeweilige Rabatt wird über den Autohändler verhandelt.

Auf Basis von § 3a des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) können schwerbehinderte Menschen außerdem Vergünstigungen bei der Kraftfahrzeugsteuer in Anspruch nehmen. Komplett befreit sind schwerbehinderte Personen mit den Merkzeichen "H", "BI" oder "aG“. Die Steuer ermäßigt sich um 50 Prozent für schwerbehinderte Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck nach SGB IX, sofern nicht das Recht zur unentgeltlichen Beförderung im ÖPNV nach § 145 SGB IX in Anspruch genommen wird. Die Steuervergünstigung wird auf schriftlichen Antrag hin gewährt.

In all diesen Fällen ist es Ihnen erlaubt, Behindertenparkplätzen zu nutzen. Sie müssen dazu den blauen Behinderten-Parkausweis gut sichtbar am umgerüsteten Auto platziert haben. Ein Antrag auf einen entsprechenden Parkausweis stellen Sie bei Ihrer regionalen Straßenverkehrsbehörde.

Noch ein letztes: In Ausnahmefällen können Betroffene eine Befreiung von der Gurtpflicht erhalten. Dabei muss gemäß ärztlicher Bescheinigung das Anlegen des Gurtes aus gesundheitlichen Gründen unmöglich sein. In diesem Falle ist ebenfalls Ihre Straßenverkehrsbehörde für den Ausnahmeantrag zuständig.