Aktuelles

Auszahlung der Sonderzahlung – Änderung der Bankverbindung

Am 30.06.2022 wird das Sonderzahlungsvermögen der Stiftung an die Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger der Conterganstiftung ausgeschüttet (CIP berichtete hier und hier). Sollten Sie vorher eine Änderung Ihrer Bankverbindung planen, reichen Sie uns die Änderungsmitteilung bitte bis Freitag, den 27.05.2022 ein. Nur dann kann die Auszahlung der Sonderzahlung auf das neue Konto erfolgen.

Die Änderungsmitteilung sollte neben den neuen Kontodaten Ihre handschriftliche Unterschrift enthalten. Gerne können Sie uns die Mitteilung auch als Scan oder Foto per E-Mail an geschaeftsstelle@contergan.bund.de zuschicken. Postalische Mitteilungen müssen ebenfalls bis 27.05.2022 in der Geschäftsstelle eingegangen sein.