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Multidisziplinäre medizinische Kompetenzzentren - Beteiligungsverfahren im Stiftungsrat beendet

Der Stiftungsrat der Conterganstiftung hatte bis zum 30.05.2022 Gelegenheit, zu den stiftungsseitig vorgenommenen Förderantrags-Prüfungen der acht im Jahr 2022 zu fördernden medizinischen Einrichtungen Stellung zu nehmen (CIP berichtete hier).

Dieses Beteiligungsverfahren gibt den Vertretern im Stiftungsrat den Raum, die Hintergründe der Entscheidung einer Förderung als multidisziplinäres medizinisches Kompetenzzentrum nachvollziehen und gegebenenfalls Rückfragen stellen zu können. So wird sichergestellt - und das ist Vorstand und Geschäftsstelle wichtig - , dass die Kompetenzzentren zur Verbesserung und Erweiterung der medizinischen Beratungs- und Behandlungsangebote von Menschen mit Conterganschädigung im Bundesgebiet mit einem gemeinsamen Verständnis aufgebaut werden.

Nach Prüfung eingegangener Stellungnahmen sehen die weiteren Verfahrensschritte die finale Beschlussfassung des Vorstandes und die Ausfertigung der Bescheide bis Ende Juni 2022 vor.

Zu Ihrer ergänzenden Information: Die medizinischen Kompetenzzentren haben sich untereinander vernetzt und werden in der Projektumsetzung intensiv von verschiedenen Landesverbänden contergangeschädigter Menschen beraten und unterstützt. Über diese Entwicklung freuen sich Vorstand und Geschäftsstelle sehr! Zudem findet im Herbst dieses Jahres erstmalig ein Gesamttreffen aller medizinischen Einrichtungen statt, welches ebenfalls der Vernetzung und des Fachaustausches der Einrichtungen dienen soll.

Sie haben Fragen zum Auf- und Ausbau multidisziplinärer medizinischer Kompetenzzentren? Richten Sie diese gerne an beratung@contergan.bund.de oder rufen Sie an unter der Telefonnummer 0221 3673-3673.