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Multidisziplinäre medizinische Kompetenzzentren - Frist zur Einreichung der Interessenbekundung 2023 abgelaufen

Nach dem Start des Interessenbekundungsverfahrens am 01.10.2022 war es interessierten medizinischen Einrichtungen der noch abzudeckenden Regionen Westen (Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland) und Süden (Bayern, Baden-Württemberg) bis zum 30.11.2022 möglich, ihr Interesse an einer Förderung als multidisziplinäres medizinisches Kompetenzzentrum zu bekunden. Um einen möglichst großen Empfängerkreis darauf aufmerksam zu machen, zwei weitere multidisziplinäre medizinische Kompetenzzentren im Bundesgebiet aufzubauen, nutzte die Conterganstiftung auch in diesem Jahr verschiedenste zielgruppenspezifische Medien- und Kommunikationskanäle (CIP berichtete hier und hier).

Mit folgendem Ergebnis: Drei medizinische Einrichtungen reichten fristgemäß ihre Interessenbekundung ein.

Die eingegangenen Interessenbekundungen werden nun stiftungsseitig geprüft. Über die finale Qualifikation entscheidet der Vorstand mit der Folge, dass die relevanten Institutionen gemeinsam mit den bereits tätigen acht Kompetenzzentren zur Antragstellung 2023 aufgefordert werden.

Sie haben Fragen zum Auf- und Ausbau multidisziplinärer medizinischer Kompetenzzentren? Richten Sie diese gerne an beratung@contergan.bund.de oder rufen Sie an unter der Telefonnummer 0221 3673-3673.