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Multidisziplinäre medizinische Kompetenzzentren - Inkrafttreten der angepassten Förderrichtlinie zum 01.10.2022

Zum 01.10.2022 tritt die angepasste Richtlinie für die Förderung multidisziplinärer medizinischer Kompetenzzentren in Kraft. Der Stiftungsrat stimmte der Anpassung bereits zu Beginn des Jahres zu (CIP berichtete hier). Neben redaktionellen Änderungen wurden folgende zwei inhaltliche Änderungen getätigt:  

  • Die Frist zur Einreichung der Interessenbekundung endet am 30.11. des dem Förderjahr vorstehenden Jahres (vorher: 15.02. des Förderjahres).
  • Der Förderantrag ist spätestens bis zum 28.02. des laufenden Haushaltsjahres (vorher: 15.04. des Förderjahres) bei der Geschäftsstelle der Conterganstiftung einzureichen.

Das Vorziehen der Verfahrensschritte ermöglicht es, nahtlos von einem Jahr ins nächste zu fördern. Denn so können medizinische Einrichtungen bereits im Dezember zur Antragstellung aufgefordert und damit einhergehend zum vorzeitigen Beginn der Maßnahme zum 01.01. des Förderjahres berechtigt werden.

Zudem wird dadurch das Bewilligungsverfahren vorgezogen und die Planungssicherheit optimiert. Denn die medizinischen Einrichtungen erhalten den Bescheid, der Grundlage der Projektfinanzierung ist, zu einem früheren Zeitpunkt. Die Richtlinie kann hier abgerufen werden.

Sie haben Fragen zum Auf- und Ausbau multidisziplinärer medizinischer Kompetenzzentren? Richten Sie diese gerne an beratung@contergan.bund.de oder rufen Sie an unter der Telefonnummer 0221 3673-3673.