Aktuelles

Patientenakten Dr. Graf - Klarstellung

Vorstand und Geschäftsstelle erreichen nach wie vor Anfragen Betroffener, mittels derer um Herausgabe der Kopie der von Herrn Dr. Graf als Privatmediziner geführten Patientenakte gebeten wird. Ursächlich hierfür ist offensichtlich auch ein von Herrn Dr. Graf versandtes pauschales Antwortschreiben, welches Betroffenen zugeht, wenn diese den Erhalt einer Kopie ihrer Patientenakte anfragen. Denn dort heißt es eingangs:

„Sehr geehrter Patient. 

Es ist richtig, daß ich die Akten 10 Jahre aufheben muß. Da meine Praxis geschlossen ist, sind die Akten ausgelagert. Ihre Originalakte liegt bei der Stiftung. Die Übersendung der Originalakten an meine Patienten ist mir gesetzlich verboten. 

[…]“

Um Missverständnissen vorzubeugen, teilen wir hierzu klarstellend mit: Die Patientenakten von Herrn Dr. Graf, die dieser als Orthopäde in seiner Praxis geführt hat, befinden sich nicht im Besitz der Conterganstiftung. Vorstand und Geschäftsstelle haben Herrn Dr. Graf darum gebeten, diese irreführende Passage in seinen Patientenschreiben abzuändern.

Darüber hinaus verweisen wir als Conterganstiftung nochmals auf unseren Beitrag vom 09.02.2022 zum Thema „Was passiert mit Patientenakten? - Fragen und Antworten“. Rechtlich gilt: Jede Patientin / jeder Patient hat das Recht auf eine Einsicht in ihre oder seine Patientenakte. Zudem dürfen die Patienten eine Kopie ihrer Akte verlangen – selbstverständlich müssen sie die Kosten hierfür selbst tragen.