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Update zum Thema Umtausch alter Führerscheine in EU-Führerscheine

Nachdem die Bezirksregierung Köln zuletzt die stiftungsseitige Rechtsauffassung, dass es sich bei einem Führerscheinumtausch um eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit handelt, geteilt hat (CIP berichtete im November 2022), kam es nun im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Münster zu Problemstellungen Betroffener. Die Conterganstiftung hat daher auch die Bezirksregierung Münster kontaktiert und darum gebeten, die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Fahrerlaubnisbehörden in Bezug auf diese Thematik zu sensibilisieren.

Liebe Betroffene, sollte es in Ihrem Bundesland zu Problemlagen beim Umtausch Ihres Führerscheins kommen, so kommen Sie gerne auf den Beratungsbereich zu (E-Mail: beratung@contergan.bund.de / Telefon: 0221 3673-3673). Wir unterstützen Sie gerne!