Das Bild zeigt eine Wortwolke mit verscheidenen Leistungen des Leistungsbereich der Conterganstiftung

Lösungsorientierte und individuelle Unterstützung

Menschen mit Conterganschädigung haben Anspruch auf verschiedene Leistungen. Was bei den Anträgen zu beachten ist und welche Einschränkungen es gibt, lesen Sie in diesem Interview. Malte Schildknecht, als Leiter des Leistungsbereichs, berichtet von seiner und der Arbeit seines Teams am Beispiel der Kapitalisierung der Rente.

 

Herr Schildknecht, Sie leiten den Leistungsbereich der Conterganstiftung. Welche konkreten Leistungen werden von Ihnen und Ihren Mitarbeitenden bearbeitet?

In der Verantwortung des Leistungsbereichs liegen vielfältige Aufgaben. Neben der Auszahlung und Beratung zu allen Leistungen, wie der Rente, der Pauschalen für Spezifische Bedarfe, der Kapitalentschädigung und der Sonderzahlung, bearbeiten wir Revisionen sowie Anträge auf Conterganrente und leiten diese an die Medizinische Kommission weiter. Zudem beraten wir in Anliegen der Kapitalisierung der Rente. Gleichzeitig gibt es eine Vielzahl von kleineren Aufgaben, wie beispielsweise die Änderung von Bankverbindungen oder Adressen. Diese zur Leistungserbringung notwendigen Datenänderungen nehmen wir gerne entgegen. Nicht so alltäglich sind beispielsweise die Lebensbescheinigungen, die alle zwei Jahre eingereicht werden. Das Verfahren zur Erfassung dieser liegt ebenfalls federführend im Leistungsbereich.

 

Und wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen zur Erledigung der Aufgaben zur Verfügung? Welchen Ausbildungshintergrund bringen die Mitarbeitenden mit?

Der Leistungsbereich besteht aus sieben Mitarbeiterinnen und mir als Leitung. Teilweise sind die Kolleginnen in Teilzeit tätig. Mein Team hat entweder eine Ausbildung in der Verwaltung absolviert oder einen juristischen Hintergrund. Denn sowohl das Verwaltungswissen als auch eine vertiefte juristische Qualifizierung sind erforderlich, um die anfallenden vielfältigen Aufgaben zu erledigen. Ich selbst komme aus dem Bereich der Wirtschaftswissenschaften. Denn neben der Leitung des Leistungsbereichs bin ich in der Stiftung auch für den Haushalt und die Vermögensverwaltung zuständig. Insgesamt sind wir also ein sehr gut und breit aufgestelltes Team.

 

Im Fokus Ihrer Arbeit steht immer die Ausschüttung monetärer Leistungen an die Betroffenen. Erläutern Sie uns doch bitte am Beispiel der Kapitalisierung der Rente wie Sie arbeiten und was die Betroffenen leisten müssen.

Die Kapitalisierung der Rente ermöglicht eine vorzeitige Auszahlung der individuellen Conterganrente für einen bestimmten Zweck. Beispielsweise, um ein bedarfsgerechtes Auto zu kaufen oder sein Eigenheim bedarfsgerecht umzubauen. Natürlich kann man auch ein Eigenheim damit finanzieren. Aktuell sind die Zinskonditionen wirklich günstig.

Da es sich hier um eine individuelle Anschaffung oder einen Erwerb handelt, sind wir auf Unterstützung angewiesen.Wir haben passgenaue und verwendungszweckorientierte Antragsformulare entwickelt, die die Antragsbearbeitung erleichtern und schnell auszufüllen sind. Wir beraten Betroffene dabei sehr gerne und stimmen das weitere Vorgehen individuell ab.

Daneben ist eine konkrete Maßnahmenbeschreibung erforderlich, die beispielsweise aus einem Kostenvoranschlag oder einem Exposé hervorgeht. Zusätzlich werden bei Grundstücken und Häusern aber auch Unterlagen vom Grundbuchamt sowie Kaufverträge benötigt. Hierbei sollte man berücksichtigen, dass das auch mal etwas dauern kann. Wir bearbeiten die Anträge jedoch betroffenenorientiert bereits parallel hierzu. So kommt es zu keinem Zeitverlust.

Wichtig ist immer, dass alle Unterlagen aktuell sind. Das ist gerade bei Grundstücken sehr, sehr bedeutsam. Auch gilt es zu berücksichtigen, dass das Geld für die beantragte Maßnahme erst ausgezahlt werden kann, wenn uns alle Unterlagen vollständig vorliegen.

Nach dem Abschluss der Kapitalisierung der Rente sind so genannte Verwendungsnachweise erforderlich. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Rechnungen, um eine Kopie des Fahrzeugbriefs beim Erwerb eines Autos, Auszüge aus dem aktualisierten Grundbuch oder eine Meldebescheinigung beim Kauf eines Eigenheimes.

 

Gibt es je nach Verwendungszweck Einschränkungen, die die Betroffenen beachten müssen?

Grundsätzlich gilt, dass eine Kapitalisierung ab dem 60. Lebensjahr nur noch für 5 Jahre möglich ist. Einschränkungen je nach Verwendungszweck gibt es jedoch nicht. Lediglich bei der Interessenkapitalisierung ist eine vollständige Kapitalisierung der Rente nicht möglich.

Weiterhin ist zu beachten, dass auch nach der Kapitalisierung sichergestellt sein muss, dass ein ausreichendes Einkommen besteht. Erfahrungsgemäß ist dieses aber so gut wie nie ein Problem.

Der Kapitalisierungsbetrag darf auch nicht höher sein als das kapitalisierte Objekt. Gleichzeitig muss man darauf achten, dass Laufzeit der Kapitalisierung und Nutzungsdauer des Objektes übereinstimmen. Also konkret gefragt: Wird das Auto wirklich 10 Jahre gefahren? Hintergrund ist der: Wenn das Auto keine 10 Jahre gefahren werden sollte, dann entfällt der Kapitalisierungszweck. Am Ende nutzt man das Auto gar nicht mehr, aber die Rente wird weiterhin einbehalten. Das ist dann absolut unvorteilhaft.

 

Wie verhält sich das mit dem Ermessensspielraum der Stiftung. Nach welchen Kriterien bewertet die Stiftung solche Fälle?

Wenn alle Unterlagen vorhanden sind und die Angaben übereinstimmen, dann steht der Kapitalisierung nichts im Wege. Das Ermessen wird immer zugunsten der Antragsteller ausgelegt, das heißt, wir versuchen immer die Vorhaben umzusetzen. Und das gelingt im Regelfall auch.

Kein Ermessen hat die Stiftung jedoch bei Kapitalisierungen, die nicht den Betroffenen dienen. Ebenso, wenn bereits ein Erwerb stattgefunden hat und dieser nicht fremdfinanziert wurde. Denn wenn die finanziellen Mittel ausreichend sind, ist eine Kapitalisierung nicht erforderlich und dann eben leider auch nicht möglich. Bei zweckgebundenem Einkommen können wir keine Ausnahmen machen: Kindergeld oder Pflegegeld können bei der Einkommensermittlung daher nicht berücksichtigt werden.

Unter dem Strich muss man einfach sagen: Wir beraten gerne und werden die Vorhaben unterstützen. Falls es doch mal Probleme gibt, haben wir in fast allen Fällen Lösungen gefunden. Diese Lösungen sind letzten Endes immer denjenigen zu Gute gekommen, die einen Antrag auf Kapitalisierung gestellt haben.

 

Wie lange sind die Bearbeitungszeiten von Anträgen?

Eine immer wieder beliebte und wichtige, aber sehr schwer zu beantwortende Frage, da es hier immer um Einzelfälle geht. Aber man kann klar sagen: Wenn alle notwendigen Unterlagen der Kapitalisierung vorliegen, erhält man innerhalb von vier Wochen den Bescheid und die Gelder können ausgezahlt werden.

 

Wurden bereits Anträge auf Kapitalisierung der Rente abgelehnt?

Ja, leider mussten wir auch Anträge ablehnen. Diese sind aber im Verhältnis zur Gesamtzahl an Anträgen sehr niedrig. Und es sind auch meistens keine klassischen „Ablehnungen“. Häufig sind das Fälle, bei denen einfach keine Unterlagen mehr eingereicht wurden. Wir müssen dann ablehnen, weil es naheliegend ist, dass das Vorhaben nicht weiterverfolgt wird.

Bei wenigen Anträgen mussten wir ablehnen, weil die Vorhaben nicht durch einen Kapitalisierungszweck gedeckt waren oder das Kapitalisierungsobjekt schon vor der Antragstellung erworben wurde. Denn eine so genannte nachträgliche Kapitalisierung ist nicht möglich.

Aber auch hier gilt unser Prinzip: „Probleme sind dazu da, dass man sie löst.“. Wir stehen gerne beiseite, um das Vorhaben umzusetzen.

 

Was passiert, wenn jemand die Kapitalisierung rückgängig machen möchte?

Die Rückgängigmachung einer Kapitalisierung ist möglich. Beispielsweise, wenn man ein bedarfsgerechteres Auto oder ein anderes Eigenheim benötigt. Dies sind so genannte „wichtige Gründe“ wegen derer eine Kapitalisierung rückgängig gemacht werden kann. Allerdings muss man bedenken, dass dann der Kapitalisierungsbetrag anteilig zur verbleibenden Laufzeit und verzinst zurückgezahlt werden muss. Den genauen Betrag können wir gerne berechnen, sodass dann fundiert entschieden werden kann, ob eine Rückkapitalisierung weiterhin angestrebt wird.

 

Gibt es noch weitere Möglichkeiten der Kapitalisierung? Worin liegt der Unterschied zur Kapitalisierung der Rente?

Eine Kapitalisierung anderer Leistungen ist derzeit nicht möglich. Wegen der anhaltend niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt wird aber im kommenden Jahr die jährliche Sonderzahlung, welche immer im März ausgezahlt wird, vollständig ausgeschüttet. Wichtig: Die Spezifischen Bedarfe im Januar sind davon nicht berührt. Diese werden weiterhin jedes Jahr ausgezahlt.

 

Müssen die Betroffenen dafür auch einen Antrag stellen?

Nein, die vollständige Auszahlung der Sonderzahlung erfolgt automatisch. Die letztmalige Sonderzahlung wird am 30.06.2022 ausgezahlt.

 

Wie berechnet sich die Höhe der individuellen Leistung? Und wann bekommen die Betroffenen Bescheid darüber?

Die Höhe richtet sich nach der derzeitigen Höhe der Sonderzahlung. Im kommenden Jahr wird die Höhe berechnet und festgesetzt. Die Höhe der Sonderzahlung veröffentlichen wir im Vorfeld. Eine Schätzung der voraussichtlichen Höhe der einmaligen Auszahlung haben wir in das Contergan-Infoportal gestellt (CIP berichtete hier). Alle Leistungsberechtigten erhalten zudem einen Bescheid über ihre Leistung.

 

Und zum Abschluss noch eine persönliche Frage: Am Ende Ihres Arbeitstages macht es Sie zufrieden, wenn … ?

… alle zufrieden sind und mein Schreibtisch leer ist.

 

 

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