Heilmittel

Menschen mit Conterganschädigung haben Anspruch auf Heilmittel

Unter Heilmittel versteht man ärztlich verordnete und persönlich zu erbringende medizinische Dienstleistungen, welche nur von Fachpersonal erbracht werden dürfen. Heilmittel dienen bei Menschen mit Conterganschädigung insbesondere: der Schmerzlinderung, der besseren Gelenkbeweglichkeit und dem Mobilitätserhalt.

Zu den Heilmitteln zählen u.a.:

  • physikalische Therapien wie Krankengymnastik, Lymphdrainage und/oder Massagen
  • Podologie (medizinische Fußpflege)
  • Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
  • Ergotherapie

Einige Heilmittel werden hier genauer erklärt. Die Regelungen sind im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) und der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) über die „Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (HeilM-RL)“ festgelegt.

Welche An­sprü­che haben Men­schen mit Con­ter­gan­schä­di­gung?

Gesetzlich Krankenversicherte haben grundsätzlich Anspruch auf die Versorgung mit Heilmitteln. Bei privat Krankenversicherten kann sich der Umfang der erstattungsfähigen Heilmittel je nach Versicherungsunternehmen und gewähltem individuellen Tarif unterscheiden. Gesetzlich krankenversicherte Patienten, mit besonders schweren und dauerhaften Erkrankungen, haben seit 2011 auch die Möglichkeit, sich die Verordnung von Heilmitteln langfristig von ihrer Krankenkasse genehmigen zu lassen.

Hinweis: Die am 01.01.2021 in Kraft getretene Heilmittel-Richtlinie ersetzte die Regelungen zu Verordnungen außerhalb des Regelfalles durch Regelungen zum langfristigen Heilmittelbedarf.

Jedoch ist die komplette Deckung des individuellen Bedarfs an Heilmitteln für Menschen mit Conterganschädigung über die gesetzlichen Kostenträger nicht immer möglich. Für die Befriedigung spezifischer Bedarfe stehen den Betroffenen deshalb jährliche Pauschalleistungen zur Verfügung. Ein Merkblatt zu diesem Thema finden Sie, ebenso wie weitere Infos zu den Pauschalen, unten in den entsprechenden Links.

Die manuelle Therapie hilft gegen Schmerz

Bei der manuellen Therapie werden Funktionsstörungen des Bewegungsapparates mit Hilfe spezieller Handgriffe und Mobilisationstechniken behandelt. Dadurch sollen das natürliche Zusammenspiel von Gelenken, Muskeln und Nerven unterstützt, Schmerzen gelindert und Bewegungsstörungen beseitigt werden. Eine Anwendung manueller Therapien sollte jedoch nur durch speziell ausgebildete Physiotherapeuten durchgeführt werden.

Im Rahmen der Heidelberger Contergan-Studie wurden manuelle Therapien von den befragten Betroffenen als sehr effizient bei der Behandlung von „Schmerzzuständen, die auf Verspannungen, auf orthopädische Probleme oder auf Störungen der Durchblutung zurückzuführen sind“ eingeschätzt.

Behandlung für Fußhaut und Zehennägel

Unter dem Begriff Podologie versteht man die nicht-ärztliche Heilkunde am Fuß. Unter podologischer (fußpflegerischer) Behandlung lassen sich viele unterschiedliche Maßnahmen zusammenfassen. Im Sinne der Heilmittel-Richtlinie zählen dazu: Hornhautabtragung, Nagelbearbeitung und podologische Komplexbehandlung (gleichzeitige Hornhautabtragung und Nagelbearbeitung) sowie die Behandlung von geschlossenen Fehlbeschwielungen an einem anderen Teil des Fußes bei bereits vorliegenden Hautdefekten. Alle Maßnahmen dienen dem Erhalt, der Verbesserung und der Wiederherstellung der physiologischen Funktion von Fußhaut und Zehennägeln.

Für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung wird medizinische Fußpflege entsprechend des Heilmittelkatalogs gewährt. Verordnungsfähig ist die podologische Therapie für Patienten mit Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit), um sekundäre Fußschäden dieser Grunderkrankung (diabetisches Fußsyndrom) zu vermeiden oder zu behandeln. Zur Finanzierung von Leistungen der Podologie können Menschen mit Conterganschädigung (unabhängig von den Leistungen der Krankenversicherung) auch die Mittel der jährlichen Pauschale zur Finanzierung spezifischer Bedarfe nutzen.

Ergotherapie kompensiert Störungen

Die Ergotherapie dient laut Heilmittel-Richtlinie der Wiederherstellung, Entwicklung, Verbesserung, Erhaltung oder Kompensation gestörter motorischer, sensorischer, psychischer und kognitiver Funktionen und Fähigkeiten von Menschen mit Beeinträchtigungen. Darüber hinaus umfasst sie Beratungsangebote zur Anpassung des Lebensumfeldes z.B. im Arbeits- und Wohnbereich.

Zu den ergotherapeutischen Maßnahmen zählen dabei u.a.:

  • die motorisch-funktionelle Behandlung (z.B. Verbesserung von Gelenkfunktionen, Verbesserung der Koordination von Bewegungsabläufen, Abbau kritischer Haltungs- und Bewegungsmuster),

  • die sensomotorisch-perzeptive Behandlung (z.B. Kompensation eingeschränkter praktischer Möglichkeiten, Verbesserung der eigenständigen Lebensführung),

  • das Hirnleistungs-Training,

  • die psychisch-funktionelle Behandlung (z.B. Verbesserung eingeschränkter körperlicher Funktionen, Verbesserung Belastbarkeit und Selbständigkeit) sowie

  • therapieergänzende Maßnahmen (z.B. Wärme-/Kältetherapie zur Schmerzreduzierung oder Muskeltonus-Regulation).